Der Kirchengemeinderat
Der Kirchengemeinderat (KGR) ist das leitende Gremium unserer Kirchengemeinde. 7 gewählte, 1 zugewählter, und 2 nichtgewählte, sondern von Amts wegen zugehörige Mitglieder bilden das 10 köpfige Leitungsgremium. Die gewählten Mitglieder werden auf 6 Jahre gewählt. Der KGR hält regelmäßige Sitzungen (11/Jahr)ab, beschließt den Haushalt, überprüft die Jahresrechnung und ist verantwortlich für den Gottesdienst, den Konfirmandenunterricht, Erwachsenenbildung, Bezirksarbeit, Gebäude und Liegenschaften bis zu den Gemeindefesten und für alle Belange der Gemeinde. Dazu gehören auch die Wahl eines Pfarrers oder einer Pfarrerin, die Überbrückung einer Vakatur und Anliegen des öffentlichen Lebens.